Remade 09 2025 VK-Preisliste online - Flipbook - Seite 49
Übertragung hiermit annimmt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Allein- oder
Miteigentum unentgeltlich für den Verkäufer.
7. Wenn die im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren seit der Lieferung nicht
bereits mit anderen Sachen untrennbar verbunden oder vermischt oder sonst verarbeitet oder umgebildet wurden, gilt der vom Verkäufer in Rechnung gestellte Warenwert einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer als Wert der Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung bzw. Verarbeitung oder Umbildung.
8. Der Verkäufer wird nach eigener Wahl von ihm gehaltene Sicherheiten auf Verlangen
des Käufers insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert
der zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 10% übersteigt.
9. Sollte der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in welchem sich die Waren be昀椀nden, nicht wirksam oder durchsetzbar sein, so gilt statt seiner die dem nach
dem Recht des Landes am nächsten kommende Sicherheit als vereinbart. Der Käufer
ist zur Mitwirkung und Unterstützung bei der Umsetzung der Sicherheit verp昀氀ichtet.
Ist nach dem Recht des Landes, in welchem sich die Waren be昀椀nden, zur Wirksamkeit
des Eigentumsvorbehalts erforderlich, dass er bei einer Stelle angemeldet oder in
ein Register eingetragen wird, wird der Käufer eine solche Anmeldung oder Eintragung zu Gunsten des Verkäufers unverzüglich vornehmen oder an einer Anmeldung
oder Eintragung durch den Verkäufer mitwirken, sobald die Waren in dieses Land
gelangt sind und den Verkäufer hiervon unaufgefordert informieren.
10. Ansichtssendungen bleiben im Eigentum des Verkäufers und müssen innerhalb von
6 Wochen wieder portofrei an den Verkäufer zurückgesandt werden. Abgeschnittene oder beschädigte Waren werden dem Käufer berechnet.
VIII. HAFTUNG AUS BERATUNG
Die Beratung des Verkäufers über die Anwendbarkeit der Produkte für bestimmte
Aufgaben ist lediglich richtungsweisend. Da die Anwendung der Produkte durch den
Käufer außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt, haftet der Verkäufer nicht für
die jeweilige Anwendung der Produkte durch den Käufer. Des Weiteren übernimmt
remade, Monica Marx keinerlei Haftung für Schäden oder Verluste, die auf eine falsche Anwendung oder einen ungewöhnlichen Gebrauch der Produkte durch den
Käufer zurückzuführen sind.
IX. DIE MARKEN DER REMADE, Monica Marx ORGANISATION
remade und die Produkte des Verkäufers dürfen nur nach schriftlicher Erlaubnis des
Verkäufers für eigene Marketingzwecke verwendet werden.
X. GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Spezi昀椀kation entspricht. Eine weitergehende Gewährleistung übernimmt
der Verkäufer nicht, insbesondere keine Gewährleistung dafür, dass die Ware für
einen bestimmten Zweck geeignet ist.
2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, haben die Produkte und
Leistungen des Verkäufers ausschließlich die in Deutschland geltenden gesetzlichen
Anforderungen einzuhalten.
3. Mit Ausnahme von vertraglich ausdrücklich vereinbarten Garantien bestehen keinerlei Garantien irgendwelcher Art.
4. Die Ware ist im Falle eines Transportes der Ware bei Anlieferung vom Käufer auf
Transportbeschädigungen zu überprüfen. Jegliche Art von Beschädigungen müssen
bei der Empfangsquittung vermerkt werden. Nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von sieben Tagen gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen.
5. Der Käufer ist verp昀氀ichtet unverzüglich nach Ablieferung der Ware zu prüfen, ob
u.a. Qualität, Muster, Farbe, Breite und Länge der gelieferten Ware seiner Bestellung
entspricht. Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Mängel, die im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Wareneingangskontrolle nicht erkennbar sind, hat der Käufer
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei (3) Werktagen nach Entdeckung
dem Verkäufer gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bedingungen.
6. Mängel eines Teils der Lieferung können, sofern der Käufer an dem Rest weiterhin
Interesse hat, nicht zur Beanstandungen der ganzen Lieferung führen.
7. Den Verkäufer tri昀昀t keine Gewährleistungsp昀氀icht, wenn der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers die Ware geändert hat oder hat ändern lassen und die Nachbesserung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat
der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Nachbesserung zu tragen.
8. Für die Richtigkeit aufgegebener Maße haftet der Käufer. Für falsch bestellte Ware
besteht keine Rücknahmeverp昀氀ichtung. Wird falsch bestellte Ware ausnahmsweise
zurückgenommen, wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. 30 % bei Gutschriftserteilung in Anrechnung gebracht.
9. Zur Beurteilung von Rügen und Beanstandungen ist dem Verkäufer in ausreichendem Umfang prü昀昀ähiges Material zu übersenden oder seinem Beauftragten Gelegenheit zur Besichtigung zu geben. Absatz 9 (Rücksendung auf Verlangen des Verkäufers) bleibt daneben unberührt.
10. Auf Verlangen des Verkäufers ist gerügte Ware zunächst auf Kosten des Käufers unverzüglich an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Rüge erstattet der
Verkäufer dem Käufer die Kosten des günstigsten Versandweges. Absatz 9 (Gewährung der erforderlichen Zeit und Gelegenheit zur Prüfung von Rügen und Beanstandungen) bleibt daneben unberührt.
11. Sollte eine Ware Grund zu einer berechtigten Reklamation geben, ist der Verkäufer
nach einer innerhalb angemessener Frist zu tre昀昀enden Wahl, zur Nacherfüllung in
Gestalt der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung berechtigt und verp昀氀ichtet. Im
Falle einer Ersatzlieferung hat der Käufer die zu ersetzende Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
12. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nachfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt, wobei der Käufer jedoch berechtigt ist, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der fälligen Zahlung
zurückzubehalten.
13. Wenn die Nacherfüllung unmöglich oder fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder der
Verkäufer die Nacherfüllung unberechtigt verweigert oder die Nachfristsetzung
sonst nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem le-
diglich unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
14. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe des Artikel XII
dieser AVB.
15. Rücksendungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Für nicht warengerecht gerollte und verpackte Rücksendungen, behält sich der Verkäufer eine angemessene verminderte Gutschrift vor.
16. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
17. Reine Neuseeland Schurwolle ist ein Naturprodukt bester Qualität. Aufgrund der
Materialeigenschaften und der Verarbeitung per Hand kann es zu Spannungen und
damit zu einer Wellenbildung kommen. Dies ist eine warentypische Eigenschaft eines handgefertigten Teppichs aus reiner Schurwolle.
XI. GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE FREIHEIT VON SCHUTZRECHTEN DRITTER
1. Der Verkäufer steht dafür ein, dass die Ware frei von gewerblichen Schutzrechten
oder Urheberrechten Dritter in den Ländern der Europäischen Union oder anderen
Ländern ist, in denen der Verkäufer die Ware herstellt oder herstellen lässt. Jede Vertragspartei wird die andere unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihr gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
2. Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind ausgeschlossen, wenn diese Verletzung auf einer Anweisung des
Käufers, einer eigenmächtigen Veränderung oder nicht vertragsgemäßen Verwendung der Ware durch den Käufer beruht.
3. In dem Fall, dass die Ware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines
Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten die Ware
derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden,
die Ware aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem
Käufer durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verscha昀昀en. Gelingt dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Käufer berechtigt,
von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.
4. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe des Artikel XII
dieser AVB.
XII. HAFTUNG AUF SCHADENSERSATZ
1. Der Verkäufer haftet für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit
dem Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz
zur Last fällt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit durch den Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder
bei Übernahme einer schadensersatzbewehrten Garantie. Im letzten Fall richtet sich
der Umfang der Haftung nach der Garantieerklärung.
3. Ferner haftet der Verkäufer bei der schuldhaften Verletzung solcher P昀氀ichten, deren
Erreichung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf durch den Verkäufer oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit dem Verkäufer
oder seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz zur Last
fällt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden.
4. Der Verkäufer haftet ferner in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
6. Soweit die Haftung des Verkäufers gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe,
gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
7. Der Käufer wird den Verkäufer, sofern er diesen nach Maßgabe der vorstehenden
Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren
und konsultieren. Der Käufer hat dem Verkäufer Gelegenheit zur Untersuchung des
Schadensfalls zu geben.
XIII. VERJÄHRUNG
Sämtliche Ansprüche mit Ausnahme etwaiger Ansprüche nach Artikel X verjähren
innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache.
XIV. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, ANZUWENDENDES RECHT
Erfüllungsort für Lieferungen ist das Lager, ab dem der Verkäufer liefert. Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des ö昀昀entlichen Rechts oder ein ö昀昀entlichrechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen
allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer München. Für Auslandslieferungen
gilt ausschließlich deutsches Recht. Im Falle von Auslandslieferungen ist der Verkäufer jedoch befugt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Im
Übrigen gilt das deutsche BGB/HGB. Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge
über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) 昀椀ndet keine Anwendung. Maßgeblich ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung dieser AVB.
XV. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser geschäfts- oder Lieferbedingungen bzw. des
Vertrages zwischen den Vertragsparteien ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden oder können sie nicht durchgeführt werden, so wird die Wirksamkeit dieser
Geschäfts- und Lieferbedingungen sowie das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien vereinbaren
für diesen Fall nach Treu und Glauben Verhandlungen zu führen, um die unwirksame
oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit
ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Mit Ausnahme der Geschäftsführer, Prokuristen und der dem Käufer ausdrückllich
als Ansprechpartner benannten anderen Angestellten der remade, Monica Marx –
jeweils in vertretungsberechtigter Konstellation – sind die Angestellten der remade,
Monica Marx nicht befugt, Abweichungen zu diesen AVB zu vereinbaren. Derartige
Vereinbarungen sind unbeachtlich und binden remade, Monica Marx nicht.
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